Allgemeine Informationen zum Schulversuch
Die Corona-Pandemie hat der Nutzung von digitalen Medien in der Schule einen großen Schwung versetzt. Anfangs vor allem im Rahmen des Distanzunterrichts, später aber auch im Präsenzunterricht werden digitale Medien zunehmend sowohl von Lehrkräften als auch von Schülerinnen und Schülern eingesetzt. Die Integration dieses Arbeitsgeräts in den Unterricht kann jedoch nur gut gelingen, wenn alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse mit digitalen Endgeräten ausgestattet sind. Während wir uns in einem Arbeitskreis bereits seit Anfang des Schuljahres Gedanken machten, wie das Lernen und Lehren in – sagen wir – fünf Jahren aussehen soll, erreichte uns im Frühjahr die Mitteilung, dass es einen Schulversuch „Digitale Schule der Zukunft“ mit ca. 450 teilnehmenden Schulen geben wird. Nach Abstimmung mit den Gremien der Schule bewarben wir uns für diesen Schulversuch und erhielten schließlich das "Go".
Unsere Rahmenbedingungen:
- Start im Schuljahr 2022/23 mit der Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 und 7 mit iPads.
- Im Schuljahr 2023/24 und 2024/25 Erweiterung des Schulversuchs mit den neuen 6. Klassen
- Die Schule unterstützt die Eltern bei der Beschaffung der Geräte.
- Alle iPads werden mit einem Betrag von 350 € gefördert.
- Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums unter https://www.km.bayern.de/schule-digital/pilotversuch-digitale-schule-der-zukunft.html
Archiv der Elternbriefe
- 2022-06-27 Teilnahme am Schulversuch Digitale Schule der Zukunft
- 2022-07-11 Einladung_dsdz-Elternabend
- 2022-09-16 Aktuelle Informationen zu DSDZ - Förderantrag
- Einladung zum Elternabend für 2023-24
- Informationen für Eltern von neu hinzugekommenen Schülern zum Schuljahr 2023/24
PP-Präsentation vom Informationsabend
Datenschutz
Arbeiten mit den iPads
Wir haben das MDM im Juni 2023 auf zeitbasierenden Wechsel umgestellt. Das obige Problem sollte damit nicht mehr auftreten.
Allerdings bedeutet ein zeitbasiertes MDM auch, dass es z.B. bei einer Krankheit des Kindes ab 7:30 Uhr bis nach Unterrichtsschluss auf den "Schulmodus" umschaltet. Wenn eine freie Nutzung in einem solchen Fall notwendig ist, wenden Sie sich bitte an digital@rs-feucht.de.
Als das MDM noch ortsbasierend war, half oft folgendes Vorgehen:
Manchmal bekommt das iPad nicht mit, dass es nicht mehr in der Schule ist. Man kann es ihm aber erklären...
Hierzu sind folgende Schritte nötig:
- Stellen Sie sicher, dass das iPad mit dem WLAN zuhause verbunden ist.
- Öffnen Sie die APP JAMF Student (ist bereits installiert)
- Tippen Sie auf das "Bild" des Schülers/der Schülerin. Es öffnen sich die Einstellungen zu JAMF Student.
- Tippen Sie rechts unter "Meine Geräte" auf "Gerät aktualisieren".
Fragen zu den Kosten und der Beschaffung
Ablauf der Antragsstellung
- Ab sofort können Sie den Förderantrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de ausfüllen.
- Sie müssen den Endpreis ohne nicht zuwendungsfähiges Zubehör und sonstige Nebenleistungen angeben. Das bedeutet: Preis für iPad + Preis für Eingabestift + Preis für MDM (zentralisierte Verwaltung) = Betrag, den Sie eintragen
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Belege hoch. Wir benötigen die Rechnung mit allen Positionen zum Gerätekauf. Auf dem Zahlungsbeleg müssen folgende Daten sichtbar sein: Auftraggeber, Empfänger, Betrag und Verwendungszweck mit Rechnungsnummer. Alles andere kann selbstverständlich geschwärzt werden, um Ihre Daten zu schützen.
- Erst durch den Klick auf 'Absenden' erfolgt die Abgabe des Antrags und der erforderlichen Unterlagen und der Antrag ist gestellt.
- Die Anträge werden anschließend durch die Schule geprüft. Falls etwas fehlt oder unklar ist, fragen wir direkt bei Ihnen nach.
- Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung auf die angegebene Bankverbindung ausbezahlt.
Für eine reibungslose und zügige Abwicklung des Förderverfahrens möchten wir Sie bitten, die Anträge bis 04.11.2024 online zu stellen.
Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: www.km.bayern.de/dsdz/antrag.
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die in Papierform beim Landesamt für Schule eingehen, nicht bearbeitet werden können.
Ja, es werden alle iPads samt Zubehör bis maximal 350 € gefördert. Entscheidend ist, dass das Gerat den Mindestanforderungen entspricht.
Um Anspruch auf bis zu 300 € Förderung zu erhalten, müssen das Gerät und die Komponenten folgende verbindliche Mindestanforderung erfüllen:
- iPad ab Generation 9 mit mindestens 64 GB Speicher mit MDM
- Displaygröße mindestens 10"
- Eingabestift
Optional (und damit nicht förderfähig):
- Geräteversicherung
- Tastatur
- Schutzfolie
- Schutzhülle
- Kopfhörer
Kosten für kostenpflichtige Apps werden in der Regel von der Schule über Fördergelder getragen. Gleiches gilt für die Lizenzen für die digitalen Schulbücher.
Für die zentralisierte Verwaltung (MDM) wird jedes Jahr ein Betrag von ca. 20€ fällig. Darüber hinaus entstehen keine weiteren laufenden Kosten.
Wenn Sie Probleme bei der Vorfinanzierung haben, schreiben Sie bitt eine Mail an digital@rs-feucht.de. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer zufriedenstellenden Lösung.
Nein, die Bestellung ist nicht an ACS gebunden. Sie können das Gerät und das Zubehör beim Händler Ihrer Wahl kaufen. Es entstehen Ihnen dann aber weitere Kosten in Höhe von mindestens 25 € für die Einbindung des Geräts in die zentrale Verwaltung bei ACS.
Sie kaufen das Gerät beim Händler Ihrer Wahl oder bei ACS und lassen es nach Hause liefern. Eine Sammelbestellung wie im Jahr 2022 führen wir nicht mehr durch.
In der zweiten Schulwoche 2024/25 ist das "Hands on" geplant. Sie erhalten aber noch explizit Informationen über den Ablauf der ersten Schritte mit dem neuen Gerät im Unterricht.
Wenn Sie im Schulshop unter Bestandsgerät die Einbindung in die Verwaltung auswählen (Kostenpunkt: 25€), so bekommen Sie nach der Bestellung dieses Service im Anschluss eine E-Mail mit dem Ablauf zugesendet. Sie senden das Gerät dann bis zu einem angegebenen Datum bei der ACS Group ein.
Natürlich. Wenn Sie wollen, können Sie es bereits einrichten und privat nutzen.
Für die Verwendung in der Schule ist diese Speichergröße ausreichend. Da es jedoch ihr Privatgerät ist, entscheiden Sie über die nötige Speichergröße. 256 GB könnten sinnvoll sein, wenn Sie z.B. viele Filme speichern möchten. Der Speicher eines iPads kann nachträglich leider nicht erweitert werden.
Ja.
Der Link lautet https://rs-feucht.tabletklasse.de/
Das Passwort folgt.
Nein, wenn Sie das iPad über die Firma ACS kaufen, entfällt die einmalige Bearbeitungsgebühr über 25€, die für die nachträgliche Aufnahme des Tablets in das MDM fällig werden.
In jedem Fall aber fallen jährliche Kosten für die MDM-Lizenz über ca. 20€ an.
Fragen zur Verwaltung der iPads
Nein, eine private E-Mail-Adresse wird nicht benötigt
Für den Zugang zum "Bildungslogin", über den der Zugriff auf die digitalen Schulbücher ermöglicht wird, wird ein Account benötigt. Diesen richten wir beim Bildungslogin ein, sofern wir von Ihnen die entsprechende Freigabe erhalten haben. Ohne diese können wir Ihrem Kind keinen Account einrichten und damit auch keinen Zugriff auf die digitalen Schulbücher bieten. Einer der Vorteile des Accounts beim Bildungslogin ist aber gerade die Datensparsamkeit, denn die Daten Ihres Kindes (Name, Klasse) werden nicht an die Verlage weitergegeben und es sind auch keine einzelnen Accounts bei den Schulbuchverlagen notwendig.
Weitere Accounts sind derzeit nicht geplant. Bei der Auswahl der Apps achten wir auf Datensparsamkeit und die Datenschutzerklärungen der einzelnen Apps.
Ja. Internetzugriffe im Netzwerk für Schüler werden wie bisher hinsichtlich jugendgefährdender Inhalte gefiltert. Einen hundertprozentigen Schutz bietet jedoch keine Filterlösung.
Ja, dies ist jederzeit möglich.
Nein, natürlich nicht!
Das MDM verwaltet die iPads gerätebasierend, d.h. über die Seriennummer. Ihre persönliche Apple-ID bleibt zu jeder Zeit privat und wird nicht an ACS oder die Schule übermittelt.
Nein. Die zentrale Verwaltung arbeitet zeitbasierend.
D.h. während Schultagen von 8 bis 13 Uhr, ggf. auch im Nachmittagsunterricht unterliegt das iPad Restriktionen, die einen möglichst störungsfreien Unterrichtsbetrieb gewährleisten. Außerhalb der Unterrichtszeit sowie am Wochenende/in denFerien etc. unterliegt das iPad keinen Restriktionen.
Allerdings können Sie per Jamf-Parent eigene Restriktionen für die Freizeit definieren (z.B. kein Youtube ab 20 Uhr).
Die Registrierung bei Apple erfolgt auf die Eltern. Das Gerät gehört Ihnen und Sie sind auch Rechnungsempfänger.
Die ACS-Group richtet auf Ihrem Gerät ein lediglich Verwaltungsprofil ein (eigentlich holt sich das Gerät das Profil - ACS ordnet das Gerät lediglich dem Profil zu). Außerhalb der Unterrichtszeit unterliegt das Gerät keinen Restriktionen. Wenn Sie möchten, können Sie eine private Apple ID installieren und verwenden.
Die Verwaltung im MDM erfolgt gerätebezogen und benötigt keine Apple-ID.
Wenn Sie möchten, können Sie eine private Apple-ID auf dem Gerät einrichten bzw. eine vorhandene ID verwenden. Dies ist nötig, wenn Sie privat zusätzliche Apps installieren möchten. Ihre private Apple-ID bleibt selbstverständlich privat und wird nicht weitergegeben (geht technisch auch gar nicht).
Ja.
Die Apple-ID ist keine zwingende Voraussetzung für die (schulische) Nutzung des iPads (das MDM arbeitet gerätebasierend). Daher muss keine angegeben werden. Bei Installation von Apps zur privaten Nutzung kann natürlich eine bestehende oder eine neue, die nach Belieben auch in die Apple-Familienfreigabe eingebunden werden kann, benutzt werden.
Ja, die Nutzung Ihrer Familienfreigabe und Einschränkungen bzgl. Bildschirmzeit sind weiter möglich.
Zusätzlich erhalten Sie über Jamf parent die Möglichkeit, weitergehende und feiner granulierte Restriktionen einzustellen (falls gewünscht).
Die Systemupdates sowie die Updates für zentral installierte Apps (für den Schulgebrauch) werden vom Schülergerät automatisch angefordert. Das Gerät nimmt dazu Kontakt zum Server von ACS auf. Dort erfährt es, welche Updates oder neue Apps zum Download bereitstehen.
Für die Updates von Apps, die Sie ggf. privat installiert haben, sind Sie jedoch selbst verantwortlich.
Sie können jeden beliebigen im App Store erhältlichen Virenscanner nutzen.
Dies ist allerdings nicht notwendig, da systemübergreifende Viren durch das Sandboxing des iPadOS-Betriebssystems nicht möglich sind.
Ja, der Datenschutz wird gewährleistet.
Es wird von ACS keine Software aufgespielt, sondern das iPAd wird lediglich einem Profil mit Einstellungen zugeordnet. Dieses Profil und damit die Einstellungen "holt" sich das Gerät dann vom MDM ab. Das Profil ist in den Systemeinstellungen des iPads auch jederzeit einsehbar. Weder die ACS-Group, noch die Schule kann sehen, was auf dem Gerät gemacht wird.
Vertragspartner für das MDM (= iPadmanager) ist ACS (siehe iPadmanager Datenschutz SRF). Die Server der ACS-Group stehen ausschließlich in Deutschland.
Die benötigten Daten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung (siehe pdf-Datei "iPadmanager Datenschutz SRF" oben).
Oberhalb dieser FAQ-Liste sind die Dokumente als pdf-Datei hinterlegt.
Die Lizenz läuft ein Jahr ab Auslieferung.
Die Eltern gehen hier kein Abo ein. Es muss jedes Jahr eine neue Bestellung über eine Lizenz seitens der Eltern getätigt werden.
Per Mail an ACS.
Die Nutzung des MDM ist aus unserer Sicht essentiell für einen geordneten Unterricht - gerade in den unteren Jahrgangsstufen, da hierdurch unter anderem auf die Unterrichtszeit zeitlich befristet Restrktionen und ein automatisches Rollout von in der Schule benötigten Apps möglich sind. Bei der Nutzung eines Gerätes ohne MDM ist dies nicht mehr möglich.
Ja sie können die Kommunikation des Geräts mit dem ACS-Server blockieren. Die notwendigen Informationen finden Sie in dem oben verlinkten Dokument "DE-Jamf-School-Security-Overview".
Dann kann das Gerät jedoch zuhause keine Updates und neue Apps vom MDM beziehen. Diese müssen dann in der Schule außerhalb des Unterrichts geladen werden, da die Geräte im Unterricht einsatzbereit sein müssen.
Die Lehrkräfte können in Bluetooth-Reichweite die Geräte ihrer Kinder für den Unterricht temporär einschränken (z.B. nicht benötigte Apps ausblenden).
Über das Jamf-Profil können von den Lehrkräften keine Daten auf den Geräten eingesehen werden!
Fragen zum Unterricht
Diese Daten werden zunächst lokal auf dem Gerät gespeichert. Der Austausch der Produkte kann – wenn nötig – über eine Cloudlösung (z.B. Onedrive) geschehen und liegt im Ermessen der Lehrkraft.
Die Geräte unterliegen durch die zentrale Verwaltung (MDM) während der Schulzeit Einschränkungen. Zudem sind die Schülerinnen und Schüler angewiesen, Dateien via Airdrop nur von der Lehrkraft anzunehmen. Eine grundsätzliche Verhinderung ist nicht möglich. Spätestens via MS-Teams ist ein Austausch von Nachrichten immer möglich. Und wenn das gesperrt ist, wird eben das Smartphone mit Whatsapp hergenommen.
Wir haben – wie alle Schulen in Bayern – in den vergangenen Jahren ein Medienkonzept entwickelt, welches auf den drei Säulen Ausstattungsplanung, Fortbildungsplanung und Mediencurriculum basiert.
Allgemeine Fragen
Mittelgroße Schließfächer ohne Strom stehen seit vielen Jahren im Schulgebäude zur Verfügung und können jederzeit gemietet werden. In ein solches Fach passt dann z. B. auch ein Fahrradhelm hinein.
Die Kosten hierfür betragen gegenwärtig 28,80€ pro Jahr abzgl. 3€ bei Online-Buchung über www.mietra.de zzgl. 30€ Kaution. Reinigungsservice etc. kann nach Wunsch dazu gebucht werden.
Inzwischen gibt es auch genügend Schließfächer mit Stromanschluss, in denen die iPads auch geladen werden können. Diese sind jedoch kleiner (ca. 14,5 cm hoch) und kosten etwa 32 € pro Jahr. Der Standort dieser Fächer ist in der Aula.