Offene Ganztagsschule / Nachmittagsbetreuung
- Die offene Ganztagsschule bietet im Anschluss an den Vormittagsunterricht im Zeitraum 13:00 - 16:00 Uhr verlässliche Betreuungs- und Bildungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die von ihren Erziehungsberechtigten hierfür angemeldet werden. Diese Angebote sind für die Erziehungsberechtigten grundsätzlich kostenfrei. Es fallen im Regelfall lediglich Kosten für das Mittagessen an der Schule an. Während der Ferien findet keine Betreuung im Rahmen des offenen Ganztagsangebotes statt.
- Die Angebote umfassen grundsätzlich eine verpflichtende Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung in der Schule, eine Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedenartige Freizeit- oder Förderangebote. Das offene Ganztagsangebot stellt ein freiwilliges schulisches Angebot dar. Wenn Sie sich für Ihr Kind aber für das offene Ganztagsangebot entscheiden, besteht im Umfang der Anmeldung Anwesenheits- und Teilnahmepflicht. Die Anmeldung muss verbindlich für das nächste Schuljahr im Voraus erfolgen, damit eine verlässliche Betreuung ab Schuljahresbeginn gewährleistet werden kann!
- Die Schülerinnen und Schüler müssen mindestens für zwei Nachmittage und zugleich für sechs Stunden pro Woche angemeldet werden. Die Mindestzahl von sechs Stunden kann nicht auf drei oder mehr Tage verteilt werden, sondern muss an zwei Nachmittagen stattfinden! Das bedeutet, dass man sein Kind nur für 6, 9 oder 12 Stunden anmelden kann und die Schüler/innen jeweils die volle Betreuungszeit anwesend sein müssen. Die Zahl der Betreuungswochenstunden, die die Schülerinnen und Schüler voraussichtlich in Anspruch nehmen werden, ist bei der Anmeldung anzugeben. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular, das im Sekretariat abzugeben ist.
- Ihre Anmeldungen nehmen wir als Schulleitung lediglich für den Kooperationspartner entgegen. Die Elternbeiträge (Mittagessen) sind an ihn zu entrichten. Die Angebote finden aber als schulische Veranstaltung unter der Aufsicht der Schulleitung statt.